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Gudrun Steindl
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Geprüfte Bilanzbuchhalterin
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Fristen/Termine
Umsatzsteuervoranmeldung:
15. des Zweitfolgemonats
Lohnabgaben:
15. des Folgemonats
Zusammenfassende Meldung:
Ende des Folgemonats
Lohnzettel:
elektronische Einreichung bis Ende Februar des Folgejahres
Papierform bis Ende Jänner des Folgejahres
Dienstgeberabgabeerklärung:
bis 31. März des Folgejahres
Kommunalsteuererklärung:
bis 31. März des Folgejahres
Jahresabschluss (Firmenbuch):
9 Monate nach Bilanzstichtag
Gudrun Steindl @ 2015
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